© 2010 Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Koblenz

Betriebswirt/in (VWA)

Beginn

jährlich im September, nächster Start: 03. September 2010

Studienziel

wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang: Wirtschafts-Diplomprüfung mit der Abschlussbezeichnung Betriebswirt/in (VWA).

Die Voraussetzungen

Abiturienten/innen mit allgemeiner Hochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife und einem Ausbildungsvertrag für einen kaufmännischen beziehungsweise informatikorientierten Beruf.

Ab 2011 ist auch eine Zulassung für Fachabiturienten zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres möglich.
Voraussetzungen: Abschluss der Fachhochschulreife oder der 12. Klasse eines Gymnasiums, sofern diese in einen schulischen und praktischen Teil unterteilt war und der Schulabschluss mit mindestens der Note "befriedigend" absolviert wurde.

An der integrierten Abiturientenausbildung kann sich jeder Betrieb beteiligen, der auch ausbilden darf.

Eine Übersicht "Ausbildungsplatzangebote für 2011" können Sie bei der VWA Koblenz anfordern.

Die Themen 

  • Betriebswirtschaftslehre

  • Volkswirtschaftslehre

  • Privatrecht

  • Öffentliches Recht 

Die Dozenten

anerkannte Professoren von Universitäten und Hochschulen sowie erfahrene Praktiker aus Wirtschaft und Justiz.

Das Studium

6 Semester (ausbildungsbegleitend) samstags von 08.30 - 13.30 Uhr, in Ausnahmefällen (1 - 2 x pro Semester) auch freitags von 18.00 - 21.15 Uhr.

vorlesungsfreie Zeiten

Weihnachten bis über Neujahr, Karneval und Ostern,
Semesterferien beginnen mit den Sommer-Schulferien von Rheinland-Pfalz und dauern bis Anfang September

Hörsäle

in der Universität Koblenz, Campus Metternich

Studiengebühr

pro Monat sind 125 € fällig

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Die Verträge

Vordrucke zum Download  

  • Volontärvertrag: Er regelt die theoretische Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr nach dem IHK-Abschluss.

  • Rahmenvertrag: Er legt die Konditionen fest, die für die Fortsetzung der Ausbildung im 3. Jahr und eine spätere Übernahme entscheidend sind.

  • Kooperationsvertrag: Er regelt die Zusammenarbeit der sich in einem Ausbildungsjahrgang zusammenschließenden Firmen.

  • Ausbildungsvertrag: üblicher Ausbildungsvertrag der IHK

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