

Betriebswirt/in (VWA)
Beginn
jährlich im September, nächster Start: 01. September 2012
Studienziel
wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang: Wirtschafts-Diplomprüfung mit der Abschlussbezeichnung Betriebswirt/in (VWA).
Die Voraussetzungen
Abiturienten/innen mit allgemeiner Hochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife und einem Ausbildungsvertrag für einen kaufmännischen beziehungsweise informatikorientierten Beruf.
Seit 2011 ist zunächst über ein Pilotprojekt auch eine Zulassung für Fachabiturienten zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres möglich. Zunächst ist die Zulassung auf 10 % der Klassenstärke begrenzt.
Voraussetzungen: Abschluss der Fachhochschulreife (sofern diese in einen schulischen und praktischen Teil unterteilt war und der Schulabschluss mit mindestens der Note "befriedigend" (bis Durchschnitt 3,49) absolviert wurde) oder der 12. Klasse eines Gymnasiums (Schulabschluss mit mindestens der Note "befriedigend" (bis Durchschnitt 3,49),
- das 1. Ausbildungsjahr abgeschlossen wurde und
- das erste Berufschulzeugnis mit mindestens der Note „gut“ (bis Durchschnitt 2,49) nachgewiesen werden kann.
An der integrierten Abiturientenausbildung kann sich jeder Betrieb beteiligen, der auch ausbilden darf.
Eine Übersicht "Ausbildungsplatzangebote für 2013" können Sie bei der VWA Koblenz anfordern.
Die Themen
Betriebswirtschaftslehre
Volkswirtschaftslehre
Privatrecht
Öffentliches Recht
Die Dozenten
Hochschulprofessoren sowie erfahrene Praktiker aus Wirtschaft und Justiz.
Studienzeit
sechs Semester (ausbildungsbegleitend) samstags von 08.30 - 13.30 Uhr, in Ausnahmefällen (ein - zwei Mal pro Semester) auch freitags von 18.00 - 21.15 Uhr.
vorlesungsfreie Zeiten
Weihnachten bis über Neujahr, Karneval und Ostern,
Semesterferien beginnen mit den Sommer-Schulferien von Rheinland-Pfalz und dauern bis Anfang September
Hörsäle
in der Universität Koblenz, Campus Metternich
Studiengebühr
pro Monat sind 125 € fällig
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Die Verträge
Vordrucke zum Download
Volontärvertrag: Er regelt die theoretische Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr nach dem IHK-Abschluss.
Rahmenvertrag: Er legt die Konditionen fest, die für die Fortsetzung der Ausbildung im 3. Jahr und eine spätere Übernahme entscheidend sind.
Kooperationsvertrag: Er regelt die Zusammenarbeit der sich in einem Ausbildungsjahrgang zusammenschließenden Firmen.
Ausbildungsvertrag: üblicher Ausbildungsvertrag der IHK




